Hochwasserrisikomanagementplan 2021 – 2027

Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG), die durch das geänderte Wassergesetz vom 19. Dezember 2008 in luxemburgisches Recht umgesetzt wurde, müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union alle sechs Jahre einen Hochwasserrisikomanagementplan erstellen.

Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu schaffen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in Zyklen von jeweils 6 Jahren und umfasst folgende Schritte:

  • Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
  • Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
  • Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen

Beim Hochwasserrisikomanagementplan handelt es sich um ein strategisches Planungsinstrument auf nationaler Ebene. Er dient als Informationswerkzeug und bildet die Grundlage für die Festlegung von Prioritäten, sowie für technische, finanzielle und politische Entscheidungen im Bereich des Hochwasserrisikomanagements. Er bezieht sich dabei auf die in der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos festgelegten Risikogewässer. Dies sind die Gewässer, für welche die Hochwassergefahrenkarten erstellt wurden.

Der erste Hochwasserrisikomanagementplan wurde im Dezember 2015 verabschiedet. Der hier vorliegende zweite Hochwasserrisikomanagementplan ist demnach eine Aktualisierung des ersten Planes. Unter anderem wurde der Maßnahmenkatalog überarbeitet und eine Strategie für den Umgang mit Starkregen erstellt, was eine weitere Maßnahme zur Klimawandelanpassung darstellt.

Gemäß den Bestimmungen der Artikel 56 und 57 des geänderten Wassergesetzes vom 19. Dezember 2008 hat die Wasserwirtschaftsverwaltung den Entwurf des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit unterzogen, die am 24. Juni 2021 eingeleitet wurde. Die im Rahmen dieser öffentlichen Beteiligung eingereichten Anmerkungen und Kommentare wurden alle von der Wasserwirtschaftsverwaltung geprüft und ausgewertet und, sofern sie gerechtfertigt waren, bei der Fertigstellung des zweiten Hochwasserrisikomanagementplanes berücksichtigt.

Der zweite Hochwasserrisikomanagementplan für Luxemburg wurde am 31. März 2023 vom Regierungsrat verabschiedet.

Dernière mise à jour